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Mehrfamilienhaus einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Für Eigentümer in kleinen Wohnungseigentümergemeinschaften

Keine Hausverwaltung gefunden? Verwalten Sie Ihre WEG selbst.

Immer mehr kleine Eigentümergemeinschaften bekommen schlicht keinen Verwalter mehr – die Pflichten aus dem WEG-Gesetz bleiben trotzdem. Dieses Portal gibt Ihnen alles an die Hand, um Ihre Gemeinschaft einfach, gemeinsam und rechtssicher selbst zu verwalten.

  • Kostenlos starten
  • Keine Zahlungsdaten nötig
  • In wenigen Minuten einsatzbereit

So bauen Sie Ihre Selbstverwaltung auf

01/ 06

Schritt 1 · Das Fundament

Ihre WEG als Basis

Einheiten mit Miteigentumsanteilen, Konten und Kostenarten anlegen. Das Portal prüft die MEA-Summe automatisch – Tippfehler fallen sofort auf.

6 Einheiten · MEA 1000 / 1000 ✓

↓ Scrollen, um Ihre WEG aufzubauen

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Einheiten · Miteigentumsanteile · Konten
Selbstverwaltung steht

Das Problem: Kleine WEGs finden keinen Verwalter

Der Verwaltermangel trifft vor allem kleine Häuser. Wer eine Eigentumswohnung in einer Gemeinschaft mit wenigen Einheiten besitzt, kennt das:

Verwalter winken ab

Professionelle Hausverwaltungen nehmen kleine Gemeinschaften mit 2–10 Einheiten kaum noch an: gleiche Pflichten wie bei großen Objekten, aber zu wenig Honorar. Absagen oder Preise jenseits des Zumutbaren sind die Regel.

Die Pflichten bleiben trotzdem

Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Erhaltungsrücklage, Versammlung und Beschlüsse – das Wohnungseigentumsgesetz verlangt sie unabhängig davon, ob sich ein Verwalter findet oder nicht.

Excel und Aktenordner reichen nicht

Wer selbst verwaltet, kämpft schnell mit Tabellen, Papierbergen und der Unsicherheit, ob Abrechnung und Beschlüsse wirklich formal sauber sind.

Eigentümer sitzen gemeinsam am Tisch einer Versammlung

Gemeinsam entscheiden. Gemeinsam verwalten.

Ihre Gemeinschaft kennt ihr Haus besser als jeder externe Verwalter – das Portal gibt ihr das Handwerkszeug dazu.

Die Lösung: Selbstverwaltung mit System

Alles, was Ihre WEG braucht, in einem Portal – gebaut für Eigentümer, nicht für Verwaltungsprofis. Jede Funktion hat eine eigene Seite mit ausführlicher Erklärung – klicken Sie sich durch.

Wirtschaftsplan (§ 28 WEG)Assistent mit Vorjahres-Istwerten, Einzelwirtschaftspläne je Einheit und Beschlussvorlage. Der Beschluss erzeugt automatisch die monatlichen Hausgeld-Sollstellungen – centgenau.Mehr erfahrenJahresabrechnung & VermögensberichtGesamt- und Einzelabrechnungen mit harter Kontenprüfung, § 35a-Ausweis und tagesgenauer Aufteilung bei Eigentümerwechsel – revisionssicher festgeschrieben.Mehr erfahrenHausgeld & MahnwesenRückstandsliste je Einheit (Soll/Ist/Saldo), Zahlungseingänge bequem zuordnen und Mahnungen als fertige DIN-A4-Briefe erzeugen.Mehr erfahrenBuchhaltung mit BankimportBuchungen mit Beleg-Upload, CSV-Import vom Bankkonto (z. B. Sparkasse, Volksbank) mit Duplikaterkennung – ganz ohne API-Schlüssel.Mehr erfahrenErhaltungsrücklage strikt getrenntGirokonto und Rücklage getrennt geführt, Umbuchungen sauber dokumentiert – wie es ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht.Mehr erfahrenVersammlung & BeschlüsseVersammlungen vorbereiten, Anwesenheit erfassen, nach Miteigentumsanteilen abstimmen und Beschlüsse dauerhaft dokumentieren.Mehr erfahrenSchäden & HandwerkerSchäden mit Fotos melden, Vorgänge verfolgen und Handwerker direkt beauftragen – inklusive Foto-Dokumentation der Ausführung.Mehr erfahrenDokumente & AushängeProtokolle, Abrechnungen und Verträge zentral ablegen, Aushänge digital veröffentlichen – jeder sieht genau das, was ihn betrifft.Mehr erfahrenEigener Zugang für alleRollen für Eigentümer, Verwaltung, Beirat, Mieter und Handwerker – jeder mit eigenem Login, auch bequem am Handy.Mehr erfahren

0 €

Start ohne Zahlungsdaten – Registrierung in wenigen Minuten

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monatliche Sollstellungen je Einheit, automatisch aus dem Beschluss

< 9

Einheiten: keine Zertifizierungspflicht für den Eigentümer-Verwalter

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Rollen mit eigenem Zugang: Eigentümer, Beirat, Mieter, Handwerker

Dürfen wir das überhaupt selbst?

Ja. Keine WEG ist verpflichtet, eine externe Hausverwaltung zu beauftragen. Übernimmt ein Miteigentümer das Verwalteramt, braucht er in Gemeinschaften mit weniger als neun Sondereigentumsrechten keine Zertifizierung (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG) – solange nicht ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangt. Genau für diese Gemeinschaften ist dieses Portal gemacht. Mehr zum rechtlichen Rahmen →

Hinweis: allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Wo KI hilft – und wo bewusst keine ist

Das Portal kann Ihnen zwei Dinge mit künstlicher Intelligenz abnehmen: Rückfragen zu Ihren eigenen Unterlagen beantworten und eingehende Schadensmeldungen vorsortieren. Beides ist optional, standardmäßig aus und jederzeit abschaltbar – und beides schlägt nur vor, entschieden wird von Menschen.

Mit KI

Assistent für Fragen zu Beschlüssen, Versammlungen und Vorgängen – immer mit Quellenangabe. Vorschlag für Gewerk und Dringlichkeit bei neuen Meldungen.

Ohne KI – bewusst

Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Hausgeld und Mahnwesen rechnen regelbasiert und nachvollziehbar. Keine KI bei Abstimmungen, Beschlüssen oder der Bewertung von Eigentümern.

Vollständige KI-Transparenz nach Art. 50 EU-KI-Verordnung →

In drei Schritten startklar

1

Kostenlos registrieren

Konto als selbstverwaltende WEG anlegen – in wenigen Minuten, ohne Zahlungsdaten.

2

WEG einrichten

Einheiten mit Miteigentumsanteilen, Konten und Kostenarten anlegen. Der Standardkatalog und die Assistenten führen Schritt für Schritt durch.

3

Eigentümer einladen

Alle Miteigentümer erhalten einen eigenen Zugang und sehen Dokumente, Abrechnungen und Beschlüsse jederzeit selbst ein.

Bereit, Ihre WEG selbst in die Hand zu nehmen?

Richten Sie das Portal für Ihre Gemeinschaft ein und laden Sie Ihre Miteigentümer ein – kostenlos und unverbindlich.

Fragen vorab? info@bundwimmobilien.de